EANS-News: ams AG / Einberufung der Hauptversammlung

Datum: 2018-05-08 13:24:18 UTC | Unternehmen: ams AG (AT0000920863)


Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Premstätten - ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
am Mittwoch, den 06. Juni 2018, um 10.00 Uhr,
in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Ge­sellschaft.
Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts­jahr 2017
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über
a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2018] (i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 Akt
(ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrecht
(iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und b) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4
9. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com [http://www.ams.com/ ] zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
* Erklärung der Kandidaten bzw. Kandidatinnen für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG -
Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2018 zu TOP 8,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 16. Mai 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 25. Mai 2018 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail [email protected] [[email protected]], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Auf die ams AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der ams AG besteht derzeit aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sechs Kapitalvertretern sind sechs Männer, von den drei Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Mitgliedern. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aus nicht mehr als neun Mitgliedern.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu keiner Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der Erstattung eines allfälligen Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG darauf Bedacht zu nehmen, dass mindestens drei Frauen dem Aufsichtsrat angehören müssen. Es sind daher mindestens zwei Frauen vorzuschlagen, um dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu entsprechen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an [email protected] [[email protected]] übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25. Mai 2018 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Zudem ist bei der Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle einer Annahme des Wahlvorschlags von neun Aufsichtsratsmitgliedern mindestens drei Frauen dem Aufsichtsrat angehören. Es sind daher mindestens zwei Frauen vorzuschlagen, um dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu entsprechen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com [http://www.ams.com/] zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Mai 2018, 24.00 Uhr Wie­ner Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2018 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86
Per E-Mail [email protected]
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten ams AG
zH Herrn Dr. Jann Siefken
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso­nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 27. Mai 2018 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenom­men.

Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil­nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden kön­nen.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail [email protected] [[email protected]], wobei die Vollmacht in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Ver­langen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com [http://www.ams.com/] abruf­bar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Juni 2018, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimm­rechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com [http://www.ams.com/] ein spezielles Vollmachtsformular abruf­bar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 84.419.826,-- und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 09.04.2018 811.055 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 83.608.771 Stimmrechte. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktio­närinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Premstätten, im Mai 2018

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: [email protected]

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: ams AG
Tobelbader Strasse 30
A-8141 Premstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-931211
Email: [email protected]
WWW: www.ams.com
ISIN: AT0000A18XM4
Indizes:
Börsen: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch

Original-Content von: ams AG, übermittelt durch news aktuell
Zur Originalmeldung

EANS-News: ams AG / Einberufung der Hauptversammlung Habe gerade eine interessante News auf adhoc-infos.de gefunden!
Adhoc-Infos.de - Standpunkt
Bang & Olufsen – sang- und klanglos an der Börse
  • three-stars Sterne
Der dänische Hersteller von hochpreisiger Unterhaltungselektronik Bang & Olufsen (ISN DK0010218429) bereitet seinen Investoren bereits seit mehreren M

Wirecard – reine Vertrauenssache
  • four-stars Sterne
Der Monat Mai wird spannend - warum man Wirecard mindestens auf der Watchlist haben sollte...

Der Börsengang als Konfliktherd
  • Sterne
Spannungen zwischen Börsenplätzen und Antragstellern

Eigenkapitalfinanzierung der Deutschen Bank
  • Sterne
Voreilige Streichung der Dividende war Fehler

Die Börse nach „FRoSTA“
  • Sterne
Nur noch frostige Aussichten?

Small Cap News
Continental produziert medizinische Schläuche für den Gesundheitssektor
  • two-stars Sterne
Temporäre Produktion für den italienischen Gesundheitssektor trotz reduzierter Produktionskapazitäten aufgrund der Covid-19-Pandemie

Capital Lounge: Ceconomy mit Rebound Chance
  • five-stars Sterne
Übernahmekandidat mit Aufholpotential

Signature AG
  • five-stars Sterne
Jetzt mit Adhoc-Infos online

DEWB: Neue strategische Ausrichtung
  • five-stars Sterne
Mit Kapital gut ausgestattet

PNE AG
  • five-stars Sterne
Mit erweitertem Geschäftsmodell auf Erfolgskurs

Kuriose Meldungen
Exklusiv: Adhoc-Infos.de sammelt lustige Meldungen
  • five-stars Sterne
Die schrägsten News ab 2012