PTA-News: Beteiligungen im Baltikum AG: Pressemitteilung zu unserer Beteiligung an der Kremlin AG

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Datum:
2016-06-16 16:30:00 CEST | Unternehmen: Beteiligungen im Baltikum AG (DE0005204200)

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Steinheim (pta025/16.06.2016/16:30) - Die Beteiligungen im Baltikum AG ist mit 9,9 % an der Kremlin AG beteiligt.

Das Registergericht Hamburg hat durch nicht nachvollziehbaren Beschluss Herrn Ralf Bake zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In einem weiteren Beschluss wurden die Herren Volker Deibert und Patrick Kenntner zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.

Herr Bake und Herr Deibert wurden vom Gericht zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt, aufgrund eines Aktionärs, der lediglich 0,1 % der Aktien der Kremlin AG hält.

Anträge von Aktionären, die alle mehr als 5 % der Aktien, teilweise über 20 % der Aktien halten, wurden nicht berücksichtigt.

Nachdem der Aufsichtsrat komplett besetzt war, hat das Registergericht Hamburg einen Notvorstand gem. § 85 AktG bestellt, obwohl es hierzu aufgrund unserer rechtlichen Auffassung nicht befugt ist.

Anschließend hat der gerichtlich bestellte Vorstand, Herr Hans-Hermann Mindermann, die Hauptversammlung der Gesellschaft am 01.06.2016 abgesagt, obwohl er hierzu rechtlich nicht befugt war, da es sich um eine Hauptversammlung gemäß Minderheitsverlangen handelte.

Die Kosten für die abgesagte Hauptversammlung werden wir von Herrn Mindermann im Zuge einer Klage gemäß § 147 AktG nach Durchführung einer Sonderprüfung für die Gesellschaft einklagen.

Abgesagt wurde die Hauptversammlung der Gesellschaft mit einer Ad-Hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG, indem Herr Mindermann als Vorstand der Kremlin AG behauptet hat "Nachdem das Konferenzzentrum daraufhin die Stornierung des ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungsraums bestätigt hat, kann die Hauptversammlung in Ermangelung eines Veranstaltungsraums nicht zu dem in der Einladung genannten Termin stattfinden."

Wie unsere Recherchen ergeben haben, war der Versammlungsraum "Kloster Banz" für die Kremlin AG verfügbar.

Die Ad-Hoc-Mitteilung von Herrn Mindermann ist somit falsch.

Zwischenzeitlich läuft nach unserem Kenntnisstand bereits ein Ermittlungsverfahren seitens der BaFin wegen einer falschen Ad-Hoc-Mitteilung gegen die Verantwortlichen der Kremlin AG.

Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Kosten diesbezüglich auf die Kremlin AG zukommen, sollte die BaFin ebenfalls die Auffassung vertreten, dass die Ad-Hoc-Mitteilung falsch ist.

Weiter hat Herr Mindermann als Vorstand der Kremlin AG mitgeteilt, dass sich die Gesellschaft in ungeordneten Verhältnissen befinden würde.

Dies wundert nicht, da Herr Mindermann offensichtlich nicht in der Lage ist die Gesellschaft ordentlich zu führen.

Weiter wurde mitgeteilt, dass Aktien der AGS Portfolio AG an die VCI Venture Capital und Immobilien AG verschoben wurden und dies rechtsmissbräuchlich sei.

Diese Aussage ist eine Verleumdung und es wurde nach Auskunft diesbezüglich bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Herrn Mindermann erstattet.

Es ist eine Frechheit, ohne Kenntnis des Vorgangs zu behaupten, dass Aktien verschoben wurden. Wenn Herr Mindermann Kenntnis des Vertrags hat, dann ist es eine vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptung.

Entweder behauptet Herr Mindermann in Kenntnis der Sachlage falsch oder er hat keine Kenntnis gehabt.

Beides zeigt, wie unprofessionell Herr Mindermann arbeitet. Oder soll einfach nur verleumdet werden?

Die Unterstellung von Straftaten ist in Deutschland ein Straftatbestand, der unserer Meinung nach durch Herrn Mindermann erfüllt worden ist.

Weiter wurde unterschwellig behauptet, dass die Edelmetalle der Kremlin AG nicht auffindbar seien.

Diese Mitteilung ist ebenfalls falsch. Die Edelmetalle der Kremlin AG sind, nach den uns vorliegenden Informationen, vorhanden.

Auch diesbezüglich wird durch Herrn Mindermann vorsätzlich ein falscher Eindruck erweckt.

Nach unserem Kenntnisstand wurde diesbezüglich ebenfalls bereits Strafanzeige gegen Herrn Mindermann bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Es ist ein absoluter Justizskandal, dass das Amtsgericht - Registergericht - Hamburg den Aufsichtsrat mit Personen besetzt, die bereits in der kurzen Zeit ihrer Amtszeit bewiesen haben, dass sie für das Führen einer Gesellschaft unfähig sind und diese nicht sofort abberuft.

Ein weiterer Skandal ist, dass Herr Bake und Herr Deibert von einem Aktionär vorgeschlagen wurden und vom Registergericht Hamburg akzeptiert wurden, die mit weniger als 0,1 % an der Gesellschaft beteiligt sind.

Wäre die Hauptversammlung am 01.06.2016 durchgeführt worden, wären die Aufsichtsräte Deibert und Bake durch die Hauptversammlung abgewählt und die Posten neu besetzt worden.

Anschließend hätte der neue Aufsichtsrat Herrn Mindermann entsprechend von seinem Amt erlöst.

Nur durch die rechtswidrige Absage dieser Hauptversammlung sind die Herren Bake, Deibert und Mindermann überhaupt noch im Amt.

Mit Schreiben vom 06.06.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine außerordentliche Hauptversammlung gem. § 121 AktG gefordert, da zweifelsfrei, sogar nach den Aussagen von Herrn Mindermann, das Wohl der Gesellschaft auf dem Spiel steht.

Der Vorstand wäre verpflichtet, eine Hauptversammlung gem. § 121 AktG einzuberufen.

Die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert sowie das gerichtlich bestellte Vorstandsmitglied Mindermann sind jedoch der Meinung, dass eine Hauptversammlung nicht durchgeführt werden muss.

Wie nicht anders zu erwarten war, tun diese Herren alles, um ihre Amtszeit künstlich zu verlängern.

Die anfallenden Kosten, die diese Herrschaften durch ihr gesetzeswidriges Verhalten der Kremlin AG aufbürden, werden wir nach Durchführung einer Sonderprüfung ebenfalls für die Gesellschaft einklagen.

Zwischenzeitlich laufen unzählige Rechtsbeschwerden und Widersprüche beim Registergericht Hamburg gegen die Bestellung von Herrn Mindermann, Herrn Deibert und Herrn Bake.

Das Registergericht Hamburg glänzt jedoch durch Untätigkeit.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat das gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Deibert in der Vergangenheit mindestens 3 Aktiengesellschaften in die Insolvenz geführt.

Bei allen diesen Gesellschaften wurde Herr Deibert zum Vorstand bestellt und kurze Zeit später folgte die Antragstellung einer Insolvenz.

Offensichtlich hat Herr Deibert Erfahrung mit Insolvenzen.

Es verwundert daher schon sehr, dass Herr Bake, der sich immer versucht als ehrlicher Kämpfer für die Minderheitsaktionäre zu verkaufen, mit solchen Personen zusammenarbeitet und dem Gericht diese Informationen unterschlägt.

Mit der Aufrichtigkeit von Herrn Bake ist es wohl nicht allzu weit her.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum Herr Bake solche Informationen dem Gericht vorenthält.

Dieser Personenkreis bestehend aus, Bake und Traut und ggf. weiteren Personen versucht seit Jahren Herrn Wolfgang Wilhelm Reich zu nötigen, diesen ihre Aktien abzukaufen.

Zwischenzeitlich wurden, nach unseren Informationen, entsprechende Strafanzeigen wegen Nötigung und Erpressung bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingereicht.

Die Beteiligungen im Baltikum AG hat nunmehr bei Gericht einen Antrag auf die Ermächtigung gem.
§ 122 Abs. 3 AktG gestellt, damit die Beteiligungen im Baltikum AG die Hauptversammlung der Kremlin AG einberufen kann.

Wir gehen davon aus, dass das Unterlassen durch Herrn Mindermann, eine Hauptversammlung einzuberufen, bereits den Straftatbestand der Untreue erfüllt und werden diesbezüglich nach Prüfung zu gegebener Zeit Strafanzeige erstatten.

Weiter gehen wir davon aus, dass in den kommenden Wochen weitere Überraschungen folgen werden und schließen auch eine Insolvenz der Kremlin AG durch die handelnden Personen nicht aus, damit diese ihre Ziele erreichen.

Im Gegensatz zu den Herren Bake, Deibert und Mindermann, die an der Kremlin AG gar nicht oder nur mit geringem Anteil beteiligt sind, haben wir ein persönliches Interesse daran, dass unser fast
10 %-iger Anteil an der Kremlin AG nicht wertlos wird und werden alles versuchen zu unternehmen, die Gesellschaft erfolgreich zu machen und weiter zu entwickeln.

Hierzu sind wir jedoch auf die Gerichte, insbesondere auf das Gericht in Hamburg, angewiesen, das derzeit komplett versagt.

Des Weiteren werden wir zu gegebener Zeit Sonderprüfungsanträge, insbesondere gegen Herrn Bake und Herrn Mindermann stellen und die skandalösen Vorgänge der vergangenen Wochen und Monate genau durchleuchten lassen.

Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass insbesondere Herr Bake als Aufsichtsratsmitglied in das operative Geschäft der Gesellschaft eingreift und versucht die Gesellschaft vorsätzlich zu schädigen.

Wir gehen daher davon aus, dass bereits einiges Geld in Rechtsanwaltskanzleien sinnlos investiert wurde.

Auch hier werden wir die Schuldigen ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.

Wir halten es für einen Skandal, dass eine durch das Registergericht Hamburg ins Amt gehievte Gruppe die Gesellschaft unserer Meinung nach versucht zu plündern.

Unseren Anhaltspunkten zufolge war die erste geplante Handlung des Vorstands Mindermann die werthaltigen Aktien der AGS Portfolio AG zu verkaufen.

Warum sollen innerhalb weniger Tage die AGS-Aktien veräußert werden?

Wurde der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung aufgefordert?

Offensichtlich war geplant die Gesellschaft zu plündern!

Nachdem die Gruppe Bake, Traut, Deibert und Mindermann die Kremlin AG feindlich übernommen hat, herrscht Chaos und es wird gegen wesentliche Bestimmungen gem. WpHG oder AktG verstoßen.

Es wurde bis heute kein Jahresabschluss zum 31.12.2015 veröffentlicht, noch wird der Ad-Hoc-Pflicht gemäß § 15 WpHG unserer Meinung nach nachgekommen.

Hätte Herr Bake bereits nach seiner Aufsichtsratsbestellung vor Monaten zugestimmt , Frau Aniko Köpf zum Vorstand der Kremlin AG zu bestellen, wie dies damals vom Aufsichtsratsmitglied Proksch gefordert worden ist, wäre die Gesellschaft heute in ruhigem Fahrwasser und die gesetzlichen Regelungen würden erfüllt werden.

Offensichtlich geht es Herrn Bake darum die Gesellschaft zu schädigen und seine persönlichen Interessen zu erreichen, anstatt die Gesellschaft handlungsfähig zu machen.

Welche Absichten verfolgt Herr Bake in Wirklichkeit?

Das ehemalige Vorstandsmitglied Wolfgang Reich hat alle gesetzlichen Verpflichtungen nach WpHG, AktG usw. in der Vergangenheit erfüllt, was zu uneingeschränkten Testaten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner und Stolz geführt hat.

Auch hatte die Kremlin AG in der Vergangenheit keine Probleme mit der BaFin. Die Gesellschaft wurde ordentlich geführt.

Erst seit dem Chaos, das durch die Bestellung Herrn Bake und Herrn Deibert bei der Kremlin AG ausgelöst worden ist, ermitteln die Staatsanwaltschaften und die BaFin wegen Gesetzesverstößen und Herr Reich wird vorsätzlich durch diese Gruppe verleumdet.

Insofern kann festgestellt werden, dass dieser Personenkreis offensichtlich unfähig ist die Gesellschaft ordentlich zu führen. Wir fordern alle Aktionäre auf uns zu helfen, diesen Personenkreis umgehend aus dem Kreis der Kremlin AG mittels einer Hauptversammlung zu entfernen.

Sollten Sie weiterhin auf dem Laufenden gehalten werden wollen, können Sie sich gerne per E-Mail unter [email protected] an mich wenden, damit Sie in einen entsprechenden Verteiler aufgenommen werden, damit wir Sie weiterhin über die Machenschaften dieser Personen informieren können.

(Ende)

Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +4973292512005
E-Mail: [email protected]
Website: www.baltikum-ag.de

ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20160616025 ]


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